Die Vorteile der freien Originalteile Werkstätten

Unabhängig davon welche Automarke Sie fahren und ob Sie einen Gebrauchtwagen oder Neuwagen haben. Die freien Originalteile Werkstätten bieten Top-Service zu fairen Preisen.

Die freien Originalteile Werkstätten sind markenungebunden und führen in der Regel alle Kfz-Arbeiten an allen Fahrzeugmarken durch. In den Originalteile Werkstätten werden Service, Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben durchgeführt. Bei den Arbeiten werden Originalersatzteile oder Identteile verwendet, die den Ersatzteilen des Fahrzeugherstellers qualitativ absolut gleichgestellt sind. Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Ihr gebrauchtes oder neues Auto zuverlässig und sicher fährt.

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur freien Werkstattwahl bei Neuwagen:

Wann kann ich die Werkstatt frei wählen?

Aufgrund der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kfz-Ersatzmarkt können Sie selbst wählen ob Sie Ihren Neuwagen in eine freie Werkstätte oder eine Vertragswerkstätte geben. Service- und Reparaturarbeiten können auch während der laufenden Neuwagengarantie bei markenungebundenen Kfz-Betrieben nach freier Wahl durchgeführt werden. Damit der künftige Garantieanspruch gegenüber dem Fahrzeughersteller nicht verloren geht, muss die freie Werkstatt:

  • die in Auftrag gegebenen Service- und Reparaturarbeiten sach- und fachgerecht nach den Vorschriften des Fahrzeugherstellers („herstellerkonform“) durchführen
  • und Original-Ersatzteile von freien Teileherstellern oder Ersatzteile, die den Original-Ersatzteilen entsprechen („Identteile“), verwenden.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen eine Vertragswerkstatt die Arbeit durchführen muss damit Sie ihre Garantieansprüche nicht verlieren. Bei Garantiefällen muss immer eine Vertragswerkstätte die Service- und Reparaturarbeiten durchführen. Bei Anschlussgarantien kann der Fahrzeughersteller vorsehen, dass Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur in einer Vertragswerkstätte durchgeführt werden sollten.

Wann kann ich die Werkstatt nicht frei wählen?

Wenn ein Garantiefall eintritt, muss stets ein Markenbetrieb als Vertragspartner des Fahrzeugherstellers aufgesucht werden. Bei einer Behebung des Mangels durch einen Betrieb, der kein Vertragspartner ist, geht der Garantieanspruch jedenfalls verloren.

Bei einer Anschlussgarantie nach Ablauf der Neuwagengarantie kann der Fahrzeughersteller als Garantiegeber vorsehen, dass sämtliche Service- und Reparaturarbeiten nur bei einem Vertragspartner durchgeführt werden dürfen. Werden Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt, geht Ihr Garantieanspruch automatisch verloren.

Eine Anschlussgarantie ist in den meisten Fällen kostenpflichtig und beginnt nach Ende der Neuwagengarantie. Neben dem Fahrzeughersteller können z.B. auch Garantieversicherungen oder der Verkäufer selbst Anschluss-Garantien anbieten. Dafür werden eigene Garantie-Pässe ausgestellt. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob bei Ihrer Anschluss-Garantie alle Arbeiten in einer Vertragswerkstätte durchgeführt werden müssen, fragen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. Garantiegeber nach.

Wo finde ich den Gesetzestext der Service-GVO?

Die Original EU-Bestimmung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kfz-Ersatzmarkt finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 und Verordnung (EU) Nr. 461/2010.

Worauf muss ich bei Service & Reparatur in einer freien Werkstatt während der Neuwagengarantie achten?

Von der markenungebundenen Werkstatt muss ausdrücklich zugesagt werden, dass die in Auftrag gegebenen Service- und Reparaturarbeiten exakt nach den Vorschriften des Fahrzeugherstellers („herstellerkonform“) durchgeführt werden. Statt Original-Ersatzteile des Fahrzeugherstellers können auch Original-Ersatzteile von freien Teileherstellern oder Ersatzteile, die den Original-Ersatzteilen entsprechen („Identteile“) verwendet werden. Teilehersteller stellen diesbezüglich Zertifikate für die Ersatzteile aus. Fragen Sie nach den Zertifikaten der Teile wenn Sie Service- und Reparaturarbeiten in Auftrag geben.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Garantie steht im Ausmaß der Garantiebedingungen gegenüber dem Fahrzeughersteller zu. Die Garantiebedingungen sind meistens im Garantieheft enthalten. Wann ein Garantiemangel während der laufenden Garantiefrist eintritt, ist für den Anspruch egal. Der Mangel muss kostenlos behoben werden.

Die Gewährleistung steht automatisch bei jedem Fahrzeugkauf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für eine Dauer von 24 Monaten gegenüber dem Fahrzeugverkäufer zu. Bei einem Gewährleistungsmangel muss der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeugs bestanden haben, konnte jedoch vom Käufer zu diesem Zeitpunkt nicht entdeckt werden („versteckter Mangel“). In diesem Fall muss der Gewährleistungsmangel kostenlos behoben werden.

Eine Garantie kann die Gewährleistung keinesfalls einschränken. Garantie und Gewährleistung gelten während der jeweiligen Laufzeit gleichzeitig.

Wann habe ich keinen Anspruch auf Garantie und/oder Gewährleistung?

Den Anspruch auf Garantie und/oder Gewährleistung verlieren Sie automatisch, wenn vor Eintritt eines Mangels von einer freien Werkstätte bei Service- und Reparaturarbeiten nicht herstellerkonform vorgegangen wurde.

In den folgenden Fällen haben Sie generell keinen Anspruch auf Garantie und/oder Gewährleistung:

  • Kein Anspruch auf Garantie besteht, wenn ein Mangel am Fahrzeug nicht unter die Garantiebedingungen fällt.
  • Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht, wenn der Mangel am Fahrzeug nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Verkäufer das Gegenteil beweisen.
  • Prinzipiell nach Ablauf der Garantie- und Gewährleistungsfrist
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