Halloween: Wie viel Grusel ist im und am Auto erlaubt?
31.10.2019

Sie sind bereits im Halloween-Fieber und wollen nicht nur sich, sondern auch Ihr Auto in möglichst gruseliges Licht rücken? Wir verraten, welche Grusel-Deko erlaubt ist und worauf Sie achten müssen!

Sich und sein Fahrzeug im Halloween-Style zu dekorieren, ist nicht generell verboten. Allerdings ist auch nicht jede Dekoration erlaubt. Grundsätzlich gilt: Die Straßenverkehrsordnung muss eingehalten werden.

So dürfen Sie sich als Lenker verkleiden

Allgemein ist gegen Halloween-Verkleidungen als Lenker nichts einzuwenden, sofern

  • diese weder Sicht, Gehör oder Beweglichkeit des Fahrers beeinträchtigen
  • die Verkleidung den Lenker generell in keiner Weise beeinträchtigt
  • damit die Bedienelemente des Fahrzeugs gut wahrzunehmen und dementsprechend zu betätigen sind
  • die allgemeinen sicherheitspolizeilichen Vorschriften eingehalten werden

Gegen Halloween-Schminke im Gesicht wird daher wenig einzuwenden sein. Von Gruselmasken oder großen Hexenhüten sollten Sie jedoch lieber die Finger lassen. Diese könnten Ihnen – falls es zu einem Unfall kommt – seitens der Versicherung als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Bei einer Polizeikontrolle ist ebenfalls fragwürdig, wieviel Spaß Polizisten zu Halloween verstehen- Schließlich werden an diesem Tag allzu gern „Streiche“ gespielt werden, die oftmals gerichtlich strafbare Handlungen darstellen.

Diese Dekoration am Auto ist erlaubt

Bei der Verkleidung und Dekoration des Autos ist größere Vorsicht geboten, als beim Lenker. Denn alles, was die Maße und den zugelassenen Zustand des Autos verändert und Personen gefährden kann, ist prinzipiell nicht erlaubt. Generell sind die allgemeinen sicherheitspolizeilichen Vorschriften einzuhalten.

Verboten sind daher:

  • Spitze und hervorstehende Teile – diese verändern die zugelassenen Maße des Autos und stellen somit eine Gefährdung dar
  • Nicht sachgemäß befestigte Teile – sowohl außen am Auto als auch im Innenraum müssen beispielsweise Kürbisse oder Gespenstermützen befestigt sein. Denn Autodekoration ist nichts anderes als Ladung. Und diese muss gesichert sein.
  • Blinkende oder leuchtende Dekoration – egal ob innen oder außen: Beleuchtung ist nur im Sinne der Straßenverkehrsordnung erlaubt (Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht etc). Blinkende Gespenster auf dem Armaturenbrett oder leuchtende Skelette in der Heckscheibe sind daher verboten.

Erlaubt sind hingegen

Wer keinesfalls auf Halloween-Look verzichten will, kann sein Auto mit schaurigen Aufklebern schmücken. Voraussetzung: Diese schränken die Sicht nicht ein oder verdecken Beleuchtungseinrichtungen. Auch ein Halloween-Anhänger unter dem Innenspiegel ist prinzipiell nicht verboten, solange er die Sicht nicht beeinträchtigt. Bei einer Kontrolle liegt dies dennoch im Ermessen des Polizisten.

Fazit: Halloween-Verkleidung fürs Auto ist mit Vorsicht zu genießen!

Auch wenn Halloween-Verkleidung und -Deko nicht allzu teuer sind, kann der Gruselspaß am Ende teuer werden, wenn Sie dadurch die Verkehrssicherheit gefährden oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Beispielsweise kann falsche Verwendung von Licht mit Strafen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden!
Lassen Sie daher im allgemeinen Straßenverkehr lieber die Finger weg von zu viel Dekorationen am oder im Auto. Im Rahmen eines Umzugs und der Brauchtumspflege ist gegen gruselige und üppige Halloween-Deko sicher nichts einzuwenden. Ansonsten lassen Sie Ihrer gruseligen Kreativität lieber bei einer Halloween-Party freien Lauf.

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